Lehrgangskonzept

Speziell für Sie: Unser Lehrgangskonzept

Mit unserem Lehrgangskonzept richten wir uns speziell an Sie als gewerbsmäßige Hundehalter oder Trainer. Wir vermitteln Ihnen die Sachkunde, die Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit und als Grundlage behördlicher Genehmigungen benötigen.

Der Lehrgang „Sachkunde für gewerbsmäßige Hundehaltung + Tiertransport Hund“ richtet sich an Inhaber und Mitarbeiter von Hundepensionen, Hundezüchter, Tierheime, Tierschutzorganisationen (Auslandstierschutz) , Hundetagesstätten, Dogwalker, Pet-Influencer und in der tiergestützten Intervention tätige Personen bundesweit. An vier Tagen vermittelt der Lehrgang in etwa 25 Unterrichtsstunden die Grundlagen der Hundehaltung aus historischer, (verhaltens-) biologischer, tiermedizinischer und juristischer Sicht. Er entspricht damit den Vorgaben des Punktes 12.2.2.3 der AVV zum Tierschutzgesetz. Zusätzlich vermittelt der Lehrgang die Grundlagen des Tiertransportrecht (EU VO 1/2005) und des Tiergesundheitsrechtakt (EU VO 429 /2016). Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung im Multiple-Choice Verfahren unter Aufsicht des am jeweiligen Standort zuständigen Veterinäramtes (Steinhagen = Kreis Gütersloh / Güstrow = Veterinäramt Kreis Roststock) ab.

Die Lehrgangsinhalte sind an beiden Standorten gleich. Für jeden Standort steht ein eigenes Dozententeam zur Verfügung, welches sich aus Hundetrainern, Juristen, Tierärzten, Ernährungsberatern und weiteren Fachkräften des Hundewesens zusammensetzt.

Die bestandene Prüfung eignet sich zum Nachweis der Sachkunde nach § 11 I Nr. 3, 5, 8a+b Tierschutzgesetz gegenüber dem jeweils für Sie als Teilnehmer zuständigen Veterinäramt. Bitte sprechen Sie das für Sie zuständige Veterinäramt zuvor auf die Anerkennung an. Darüber hinaus erhalten Sie mit bestandener Prüfung den Schulungsnachweis Tiertransport (EU 1 /2005 Tierart: Hund), sowie den Nachweis tierseuchenrechtlicher Kenntnisse im Sinne des Art. 11 EU VO 429/ 2016 bezogen auf die Tierarten Hund/Katze. Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Möglichkeit die Prüfung individuell nachzuholen.

Für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen besteht im Rahmen des Lehrgangs zusätzlich die Möglichkeit, die Prüfung zur Sachkunde in der Haltung für große Hunde (§ 11 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) durch Maic Horstmann als anerkannten Sachverständigen des Landes NRW abzulegen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30 € an, welche vor Ort Abrechnung findet.

Konkrete Inhalte des Lehrganges bilden unter anderem:

  • Domestikation des Hundes
  • Rasse- und Verbandskunde
  • Körpersprache und Verhalten des Hundes
  • Erziehung des Hundes / Erziehungsmittel / Konditionierung
  • Artgerechte Beschäftigung / Auslastung des Hundes
  • Pflege des Hundes
  • Artgerechte, bedürfnisbezogene Ernährung des Hundes
  • Erste Hilfe am Hund / Impfausweise richtig lesen
  • Fortpflanzung und Zucht / Qualzuchtmerkmale und Auswirkungen
  • Hygiene in Hundezuchten, Hundeschulen, Tierheimen und während des Transports
  • Rechtliche Grundlagen der gewerbsmäßigen Tierhaltung in Deutschland (Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, Hundeverbringungs-,  Einfuhrbeschränkungsgesetz, Landeshundegesetze, kommunale Verordnungen, Haftungsrecht)
  • Reise und Transportbestimmungen / TRACES (Auslandstierschutz)
  • Tierseuchenrecht (bezogen auf Arten Hund und Katze) / Tiergesundheitsrechtsakt

Kosten:

Die Lehrgangsgebühr beträgt 480,00 € (in Worten: vierhundertachtzig Euro). Der Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21 bb UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Die vorstehende Gebühr umfasst die Teilnahme an dem Lehrgang, Prüfung, Schulungsunterlagen, Pausenerfrischungen. Nicht enthalten sind etwaige Kosten einer Unterkunft sowie Kosten weiterer Verpflegung.

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