Landeshundegesetze Nordrhein-Westfalen - Hundeakademie OWL
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Landeshundegesetze Nordrhein-Westfalen

Das LHundG NRW unterscheidet zwischen dem Halten großer Hunde (§ 11LHundG), Hunde bestimmter Rassen (§10) und gefĂ€hrlicher Hunden (§3).


Große Hunde:

Ein Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund).


Haltungsvoraussetzungen:

  • Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde,

  • Ausbruchssicheres Halten

  • Leinenpflicht

  • Maulkorbpflicht

  • Haftpflicht

  • Zucht und Kreuzung sind verboten



Hunde bestimmter Rassen:

-Rassen Alano,

-American Bulldog,

-Bullmastiff, Mastiff,

-Mastino Espanol,

- Mastino Napoletano,

-Fila Brasileiro,

- Dogo Argentino,

-Rottweiler

-Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden


Haltungsvoraussetzungen:

  • Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde

  • Ausbruchssicheres Halten

  • Leinenpflicht

  • Maulkorbpflicht

  • Haftpflicht

  • Zucht und Kreuzung sind verboten


GefÀhrliche Hunde:

-Pittbull Terrier,

-American Staffordshire Terrier,

-Staffordshire Bullterrier,

-Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.


Im Einzelfall gefÀhrliche Hunde sind

  1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten AggressivitĂ€t ausgebildet, gezĂŒchtet oder gekreuzt worden sind,

  2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf ZivilschÀrfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,

  3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlÀsslich einer strafbaren Handlung geschah,

  4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

  5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artĂŒblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

  6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.



Haltungsvoraussetzungen:

  • Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde, nur wenn berechtigtes Interesse des Halters besteht

  • Ausbruchssicheres Halten

  • Leinenpflicht

  • Maulkorbpflicht

  • Haftpflicht

  • Zucht und Kreuzung sind verboten

 
 
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