Gewerbsmäßige Hundehaltung / Sachkunde
nach §11 Tierschutzgesetz
Lehrgang
Unser Lehrgang "Sachkunde für gewerbsmäßige Hundehalter" (LK Rostock) richtet sich in erster Linie an Züchter, Inhaber und Mitarbeiter von Hundepensionen, Tierheime, Tierschutzorganisationen und Hundetagesstätten. Dies entsprechend § 11 Abs,1 Nr.3, 5, 8a) und b) TierSchG.
Der viertägige Lehrgang vermittelt in etwa 30 Unterrichtsstunden die Grundlagen der Hundehaltung aus historischer, biologischer, verhaltensrelevanter, tiermedizinischer und juristischer Sicht. Der Lehrgang schliesst am vierten Tag mit einer Prüfung über das Erlernte, welche gemeinsam mit dem Kreisveterinäramt Roststock abgenommen und zertifiziert wird.
Die bestandene Prüfung eignet sich daher zum Nachweis der Sachkunde gegenüber dem individuell zuständigen Veterinäramt. Das Veterinäramt kann auf Grundlage des Zertifikats auf das Führen weiterer Fachgespräche verzichten. Dies bundesweit. Diese Entscheidung liegt jedoch in dortigem Ermessen. Bitte sprechen Sie die das für Sie zuständige Veterinäramt zuvor darauf an. Bei Rückfragen sprechen Sie gerne auch uns an. Veterinäramtern schicken wir auf Anfrage gerne weiteres Informationsmaterial-
Wir bitten um Beachtung, dass es sich bei diesem Lehrgang um eine theoretische Ausbildung für Hundehalter handelt. Wir bitten keine Hunde mit in die Veranstaltung zu bringen. Auf Nachfrage vermitteln wir gerne Anschriften örtliche ansässiger Hundepensionen.
Inhalte des Lehrganges bilden unter anderem:
Domestikation des Hundes
Rassekunde
Körpersprache und Verhalten
Erziehung des Hundes
Lerntheorien
Pflege des Hundes
Ernährungslehre
Erste Hilfe am Hund
Fortpflanzung und Zucht
Hygiene und Parasiten in Hundeschulen, Tierheime ua.
Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung in Deutschland (Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung,
Landeshundegesetze, kommunale Verordnungen)
Private Hundehaltung / Hundehalterhaftung
Formen der gewerbsmäßigen Hundehaltung und ihre rechtlichen Besonderheiten
Reise und Transportbestimmungen (Auslandstierschutz)
Kosten des Lehrgangs:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 320,00 € (in Worten: dreihundertzwanzig Euro).Der Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21 bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
(Die vorstehende Gebühr umfasst die Teilnahme an dem Lehrgang, Prüfung, Schulungsunterlagen, Pausenerfrischungen. Nicht enthalten sind etwaige Kosten einer Unterkunft, sowie Kosten weiterer Verpflegung).